Zu unseren Leistungen in der Katastervermessung zählen u. a.:
Eine Vermessung zur Grundstücksteilung erfolgt, um neue Grundstücke für die Bebauung mit Ein- und Mehrfamilienwohnhäusern oder Doppel- und Reihenhäusern zu bilden – oder wenn ein Teil eines Grundstückes veräußert bzw. erworben werden soll.
Eine Baulandumlegung dient der Neuordnung von Grundstücken, um sie nach Lage, Form und Größe für die Bebauung und sonstige Nutzung zweckmäßig zu gestalten …
Die Grenzherstellung ist die Rekonstruktion bestehender Grenzen in der Örtlichkeit anhand der amtlichen Katasterunterlagen…
Für jedes Gebäude muss, laut Vermessungsgesetz des Landes Baden-Württemberg, für das Liegenschaftskataster eine “Gebäudeaufnahme” vorgenommen werden.
Die Straßenschlussvermessung erfolgt, wenn z.B. Ortsumgehungen, Radwege, Kreiselneubau und Straßenverbreiterungen Flächen entlang der Verkehrswege in Anspruch genommen werden muss.